Salzburger Wirtschaftsverband fordert Schluss mit Mehrfachbestrafungen

Goldrichtig lagen die beiden Antragsteller SWV-Landespräsident KommRat Wolfgang Reiter und SWV-Bezirksvorsitzenden Salzburg Stadt Mag. Andreas Gfrerer mit der Forderung zur weitgehenden Abschaffung des Kumulationsprinzips bei mehreren Verwaltungsübertretungen gleicher Art  im Verwaltungsstrafgesetz. Auf Grund der Bedeutung und Wichtigkeit dieses SWV-Antrages an das Salzburger Wirtschaftsparlament am 22. 11. wurde auf Wunsch aller anderen im Wirtschaftsparlament vertretenen Fraktionen daraus ein gemeinsamer Antrag, der dann natürlich auch einstimmig beschlossen wurde.

Derzeit werden die Strafen für einzelne kleinere Vergehen kumuliert und so entstehen oft unverhältnismäßig hohe Strafen. Denn: Im Verwaltungsstrafrecht gilt wie im Gegensatz zum Justizstrafrecht nicht das Absorptionsprinzip, sondern das Kumulationsprinzip (Addierung der Vergehen und somit Addierung der Strafen).

Werden zum Beispiel auf Grund eines Irrtums bei der Lohnverrechnung eines Mitarbeiters über einen längeren Zeitraum hinweg fehlerhafte Zahlungen geleistet, wird keine Einzelstrafe verhängt, sondern werden diese addiert. Dadurch kommt es zu hohen Strafen und Nachzahlungen. Und das kann für Betriebe existenzbedrohend sein.

Im gemeinsamen Antrag fordert nun die Wirtschaftskammer Salzburg im Wege der WKÖ die Bundesregierung auf, im Verwaltungsstrafrecht das Kumulationsprinzip weitgehend abzuschaffen und stattdessen das Absorptionsprinzip einzuführen sowie Maßnahmen zu setzen, die die unverhältnismäßige persönliche Haftung der Geschäftsführer sowie verantwortlichen Beauftragten gemäß § 9 VStG einschränkt.