Der Abschluss des Arbeitsvertrages ist grundsätzlich an keine Form gebunden. Deshalb kann er schriftlich, mündlich oder durch schlüssige Handlung zu Stande kommen.
Es ist ratsam, den Arbeitsvertrag schriftlich abzuschließen!
Vereinbarungen, die nur mündlich oder schlüssig erfolgen, gelten zwar genauso wie schriftliche, sind aber im Regelfall schwer beweisbar.