]Ein-Personen-UnternehmerInnen (EPU) und InhaberInnen von kleineren und mittleren Betrieben (KMU) sind stark von der Corona-Pandemie betroffen. Viele EPU und KMU sind in körpernahen Dienstleistungen, im Handel oder in der Tourismus/Freizeitbranche tätig und haben daher besonders unter den Lockdowns zu leiden.[/v_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/2″][vc_column_text]
- Hans, der Tontechniker, leidet darunter, dass keine Events stattfinden.
- Sonja darf als Kosmetikerin keine Kunden während des Lockdowns empfangen und
- die Taxifahrerin Selma beklagt, dass sie aufgrund der geschlossenen Gastronomie, dem Eventverbot und durch das Fehlen von Touristen seit Monaten kaum Umsätze machen kann.
Das sind nur einige Beispiele für betroffene Ein-Personen-UnternehmerInnen.
Die weitere Unterstützung durch Härtefallfonds und SVS- sowie Steuerstundungen ist auch nach Lockdownende unbedingt notwendig, da Rücklagen vielfach aufgebraucht sind und in einigen Branchen es eine Zeit dauern wird, um das Vorkrisenniveau zu erreichen.
Härtefallfonds
Wichtige Unterstützung für 120.000 EPU droht das baldige Aus.
SVS- und Steuerstundungen müssen bis Ende 2021 verlängert werden.
ehr als 120.000 EPU und InhaberInnen von kleineren und mittleren Unternehmen haben bisher um Unterstützung aus dem Härtefallfonds angesucht. Diese Unterstützung würde derzeit mit Juni 2021 auslaufen.
Obwohl nur durchschnittlich ca. 1.200 EUR monatlich ausbezahlt werden, ist diese Unterstützung für viele EPU sehr wichtig und oft die einzige Unterstützung, die sie bekommen. Die Steuerstundungen (Einkommensteuer & Köst) laufen derzeit mit Ende März 2021 aus. Angesichts des Dauerlockdowns und der knappen Liquidität brauchen viele UnternehmerInnen mehr Zeit, um die Steuern bezahlen zu können.
Der SWV fordert daher die Bundesregierung auf den Härtefallfonds und die Steuerstundungsmöglichkeit bis Ende 2021 zu verlängern.