SWV warnt vor zweiter Arbeitslosenwelle – Auch Auszahlung von Löhnen in Gefahr

Weder der Zuschuss zur Kurzarbeit noch die Liquiditätshilfen aus dem Corona Hilfsfonds sind beim Großteil der Unternehmen angekommen. Die Kreditlinien und Rücklagen vieler betroffener Unternehmen sind fast aufgebraucht. Wenn nicht rasch Geld fließt, dann werden manche Unternehmen ihren Beschäftigten keinen Lohn auszahlen können.

Bonitätsprüfung und Nachweis für zweckmäßige Verwendung der Mittel verzögert Kredithilfen

Damit der Staat wie verlautbart für Kredite bürgt, mussten bislang Banken bspw. dem AWS bestätigen, dass das Unternehmen gesund ist, was eine normale Bonitätsprüfung nach sich zog. Darüber hinaus musste seitens der Banken garantiert werden, dass die Gelder zweckmäßig verwendet werden.

„Unternehmer haben darauf vertraut, dass sie schnell zu Krediten mit Staatsgarantien kommen, um Löhne und Gehälter auszahlen zu können bis sie Zuschüsse für Kurzarbeit oder Betriebsmittel bekommen. Am 43. Tag nach dem Lockdown ist dieses Versprechen immer noch nicht erfüllt. Sollten nicht in den nächsten Tagen die Kreditlinien genehmigt werden, dann müssen wir davon ausgehen, dass einige Löhne nicht mehr bezahlt werden können bzw. noch mehr Mitarbeiter nach der Kurzarbeit in die Arbeitslose geschickt werden. Es ist also Feuer am Dach“, warnt Peter Mörwald.

Härtefallfonds, Phase II – Nachjustierungen geben keinen Grund für Entwarnung

Die Regierung hat auf die Kritik zum Härtefallfonds, Phase II, mit Nachjustierungen geantwortet. Konkret sollen nun die Betrachtungszeiträume flexibler gewählt werden können und für Gründer mind. 500 € monatlich zur Verfügung stehen. Der Finanzminister sagte, er habe die Kritik gehört und darauf geantwortet.

„Er mag die Kritik gehört haben, verstanden hat er sie aber nicht. Das grundsätzliche Problem am HFF II ist, dass mit der Gießkanne wenig Geld über die EPUs und kleinen Betriebe verteilt wird. Ganz gleich, ob der Unternehmer viel oder wenig Fixkosten zu zahlen hat. Wenn der Fonds nicht grundsätzlich verbessert wird, dann drohen Ruhendstellungen von Betrieben und Insolvenzen. All das führt dann zu einer zweiten Arbeitslosenwelle, die es unbedingt zu vermeiden gilt“, so SWV Landesgeschäftsführer Wielandner

Fehlende Verordnungen vor Öffnung bringen Unsicherheit

Mit 1. Mai dürfen weitere Betriebe, wie Friseurgeschäfte, öffnen. Es fehlen aber immer noch die notwendigen Verordnungen. Die Wiedereröffnung wird nicht ohne Auflagen (zB Masken, best. Anzahl von Kunden pro Quadratmeter, etc.) stattfinden. Unternehmen brauchen einen zeitlichen Vorlauf, um diese erfüllen zu können (Umbauarbeiten, Einkäufe von Schutzmaterialien, etc.) und ihre Mitarbeiter darauf zu schulen. „Es sind nur noch wenige Tage bis zum 1. Mai.  Höchste Zeit, dass die Regierung ihre Hausaufgaben macht und die Auflagen bekannt gibt.“, mahnt Peter Mörwald zur Eile.