Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen endlich beantragbar.

Sehr, sehr lange hat uns die Regierung warten lassen. Nun kann man endlich die Energiekostenpauschale beantragen: Sie ist eine Pauschalförderung in Höhe zwischen 110 € und 2.475 € und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet. Die Energiekostenpauschale kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden.

Die Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz zwischen 10.000 € und 400.000 € kann nun im Zeitraum 08.08.2023 bis 30.11.2023 beantragt werden.

Achtung: Der Antrag kann nur persönlich mittels Handysignatur gestellt werden.
Eine Antragstellung durch den Steuerberater ist nicht möglich.

Details und Infos finden Sie in unserem Newsletter bzw. auf www.energiekostenpauschale.at

Leider bleibt die Antragstellung kompliziert. Um dir die Antragstellung zur vereinfachen, findest du hier wichtige Infos, ein Erklärvideo und die Hotline: Hotline +43 1 890 80 6776. 

Wir wünschen dir viel Erfolg bei der Antragstellung und stehen dir gerne für deine Anliegen zur Verfügung.

Foto von Arthur Lambillotte auf Unsplash