Privat zahlst du den ORF-Beitrag ohnehin. Und dann kommt die Frage: Muss ich für meinen Betrieb noch einmal zahlen? Bei den allermeisten von uns lautet die Antwort nein.
Der Beitrag hängt an der Kommunalsteuer, nicht am Betrieb
Der betriebliche ORF-Beitrag knüpft an die Kommunalsteuerpflicht an. Kommunalsteuer zahlst du nur, wenn du Löhne auszahlst. Keine Dienstnehmer heißt keine Lohnsumme. Keine Lohnsumme heißt kein betrieblicher ORF-Beitrag.
Damit sind Einzelunternehmen ohne Angestellte draußen. Wer nur privat zahlt, ist fertig.
Wann es dich doch trifft
Drei Fälle, bei denen du genauer hinschauen musst:
- Du beschäftigst freie Dienstnehmer. Die zählen für die Kommunalsteuer mit.
- Du führst eine GmbH und bist wesentlich beteiligter Geschäftsführer. Auch das löst Kommunalsteuerpflicht aus.
- Du hattest saisonal Personal, etwa Ferialkräfte. Es zählt die Lohnsumme des Vorjahres, seit 2025 über alle Standorte zusammengerechnet.
Trifft einer dieser Fälle zu, sind es 15,30 Euro im Monat je Beitrag, also 183,60 Euro im Jahr. Wie viele Beiträge fällig werden, staffelt sich nach der Kommunalsteuer-Bemessungsgrundlage: bis 1,6 Millionen Euro ist es einer, darüber steigt es.
Ein Salzburger Vorteil, den kaum jemand kennt
Vier Bundesländer heben auf den ORF-Beitrag noch eine Landesabgabe drauf. Burgenland und Kärnten je 4,60 Euro, die Steiermark 4,70, Tirol 3,10. Salzburg hebt keine ein. Wir zahlen also weniger als ein Betrieb, der ein paar Kilometer weiter über der Landesgrenze sitzt.
Dein erster Schritt
Schau nach, ob du für deinen Betrieb überhaupt eine Vorschreibung bekommen hast. Wenn ja und du hast keine Dienstnehmer, keine freien Dienstnehmer und keine GmbH-Geschäftsführung: nachfragen. Das ist kein Streitfall, das ist eine Richtigstellung.
Und wenn du unsicher bist, ob dein Fall unter eine der Ausnahmen fällt, melde dich bei uns.
Fragen? Jederzeit: salzburg@wirtschaftsverband.at
Keine Gewähr. Bitte kläre mit deiner Steuerberatung, ob das in deinem Fall zutrifft.


