Investitionsförderung Salzburg: 10 % Zuschuss für Kleinbetriebe

KI generiertes Bild: Handwerksbetrieb mit Maschine mit Text "10 Prozent Investitionsförderung Salzburg"

Wer als Kleinbetrieb in Salzburg heuer investiert, kann sich über das Wachstumsprogramm für Kleinbetriebe 10 Prozent der Investitionskosten vom Land holen. Bei der gedeckelten Bemessungsgrundlage von 40.000 Euro netto sind das maximal 4.000 Euro Direktzuschuss. Die Mindestinvestition liegt bei 10.000 Euro netto.

Der Antrag muss vor der Bestellung da sein

Das ist der Punkt, an dem die meisten Anträge scheitern, bevor sie gestellt sind. Die Richtlinie ist unmissverständlich: Projekte, mit deren Durchführung vor Einreichung des Förderungsantrags bereits begonnen wurde — also alles, was bestellt oder beauftragt ist — können nicht gefördert werden. Wer die neue Maschine ordert und dann an die Förderung denkt, hat sie verloren.

Eingereicht wird ausschließlich online über die Landeshomepage.
Antragstellung per Post, Fax oder E-Mail ist nicht möglich.

Wer einreichen kann

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit höchstens 20 Arbeitnehmern, gerechnet in Jahresvollzeit-Äquivalenten und ohne Lehrlinge. Das Unternehmen muss Mitglied der Wirtschaftskammer Salzburg sein, der Projektstandort im Bundesland Salzburg liegen. Ein Antrag ist jedes zweite Kalenderjahr möglich.

Bei der Mitarbeiterzahl zählen Partnerunternehmen anteilig und verbundene Unternehmen vollständig mit. Ab 17 Mitarbeitern verlangt die Förderstelle einen Nachweis über das Betriebsjahreslohnkonto.

Zwei Fallstricke, die man kennen sollte

Das Programm ist gegenüber Bundes- und Landesförderungen nachrangig. Wer für aws-, KPC- oder ÖHT-Förderungen grundsätzlich in Frage kommt, muss dort zuerst einreichen und die Ablehnung nachweisen. Kommt die Ablehnung, zählt immerhin das Einlangdatum beim anderen Fördergeber als Kostenanerkennungsstichtag.

Und: Die Aktion läuft unbefristet, endet aber in jedem Fall mit Ausschöpfung des jährlichen Förderbudgets. Später einlangende Anträge werden dann nicht mehr berücksichtigt. Wer investieren will, sollte den Antrag nicht auf den Herbst schieben.

Nicht förderbar sind unter anderem Fahrzeuge, die vorrangig dem Transport dienen, Grundstücke und Gebäude, Gebrauchtgüter, periodische Instandhaltung, Büromöbel ohne zusätzliche Arbeitsplätze sowie die Privatzimmervermietung.

Keine Gewähr. Bitte kläre mit deiner Steuerberatung oder direkt mit der Förderstelle, ob das in deinem Fall zutrifft.

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