Für Sie erreicht: Krankengeld für Selbstständige ab 4. Krankenstandstag

Gerade für kleine Unternehmen und EPU kann ein längerer Krankenstand ein gravierendes Existenzproblem darstellen. Die SPÖ konnte nun durchsetzen, dass Selbständige bereits ab dem 4. Krankenstandstag Krankengeld erhalten. Das Krankengeld wird rückwirkend ausbezahlt.

Eine ganze Reihe wichtiger Gesetzesbeschlüsse, die sich positiv für UnternehmerInnen auswirken, konnte die SPÖ bei der letzten Nationalratssitzung am 12. Oktober 2017 im Parlament durchsetzen. Die SPÖ konnte echte Verbesserungen für kleine Unternehmen erreichen – und auch das gegen die Stimmen der ÖVP! Ein Beschluss ist die Auszahlung eines Krankengelds rückwirkend ab dem 4. Tag.

Verbesserungen für kleine Unternehmen

So bekommen Selbständige bei längerer Krankheit künftig rückwirkend ab dem 4. Tag Krankengeld von der Sozialversicherung. Das gilt für jene, die selbst im Betrieb mitarbeiten. Voraussetzung ist eine Krankenstandsdauer von mindestens 43 Tagen.

Und bei kleinen Betrieben mit weniger als zehn MitarbeiterInnen wird dem Arbeitgeber im Krankheitsfall des Arbeitnehmers die Entgeltfortzahlung ersetzt. Bisher bekam er 50 Prozent der Entgeltfortzahlung refundiert – künftig sind es 75 Prozent.