SWV fordert Verbesserungen bei der Absicherung von Selbstständigen bei langer Krankheit

Eine lange, schwere Krankheit ist immer ein schwerer Schicksalsschlag. Besonders für Selbstständige und Inhaber:innen von Kleinbetrieben.

Neben der Krankheit kommt meist noch ein Einkommensverlust hinzu. Erschwerend kommt bei SVS Versicherten hinzu, dass die SVS nur max. 20 Wochen eine Unterstützungsleistung auszahlt. Der SWV fordert nun eine  Verbesserung bei der Absicherung von Selbstständigen bei langer Krankheit.

Selbstständige müssen bei schwerer und langer Erkrankung jene Absicherung vorfinden, wie sie Arbeitnehmer:innen haben. ASVG-Versicherte können bei Krankheit in den meisten Fällen 52 Wochen Unterstützungsleistungen beziehen, wobei diese nach dem Bruttoentgelt berechnet werden. Demgegenüber erhalten Unternehmerinnen und Unternehmer nur 20 Wochen eine Unterstützungsleistungen, und zwar in der Höhe von nur 32,12 Euro pro Tag.

Ab der 21. Woche Krankenstand bekommen sie kein derartiges Krankengeld mehr. Erst nach einer Wartezeit von 26 Wochen, in der sie auf sich alleine gestellt sind, können sie aufgrund derselben Krankheit wieder eine Unterstützungsleistung beziehen.

Diese Schlechterstellung der Unternehmerinnen und Unternehmer muss rasch beseitigt werden. Es ist nicht akzeptabel, dass Selbstständige bei langer Krankheit 26 Wochen lang keine Unterstützung erhalten. Dadurch werden die Existenz von Wirtschaftstreibenden und der Weiterbestand ihrer Betriebe gefährdet. Vor allem für Einpersonenunternehmer:innen und Selbstständige mit wenigen Mitarbeiter:innen ist diese halbjährige Unterbrechung der Unterstutzungsleistung problematisch.

Der Salzburger Wirtschaftsverband (SWV) fordert daher:

  • die Bezugsdauer der Unterstützungsleistung, die Unternehmerinnen im Krankheitsfall erhalten soll an die Bezugsdauer für die ASVG-Versicherten (52 Wochen) angepasst werden und
  • die Wartefrist für eine neuerliche Unterstützungsleistung soll ebenfalls and die Frist der ASVG-Versicherten (13 Wochen) angeglichen werden
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