Antrag auf Grundumlagenbefreiung 2020

Die Wirtschaftskammern haben im März 2020 mitgeteilt, dass die Grundumlagen (ugs. „Wirtschaftskammerbetrag“) ausgesetzt werden. Viele Pflichtmitglieder gehen nun davon aus, dass die Grundumlagenvorschreibung 2020 entfallen wird. Leider ist das nicht der Fall.

Der SWV hat Anfang Juni einen Antrag im Wirtschaftsparlament gestellt, dass die Grundumlagen dieses Jahr nicht vorgeschrieben werden. Der Wirtschaftsbund hat diese Forderung aber leider abgelehnt. Es ist daher davon auszugehen, dass die Fachgruppen die Grundumlage demnächst vorschreiben.

Über die Grundumlagen entscheiden die Fachgruppen autonom.

Unsere Empfehlung: Wenn dein Unternehmen corona-betroffen ist, stelle jetzt einen Antrag  auf die Befreiung der Grundumlagen 2020 an die jeweilige Fachgruppe.

„Unternehmen sind schwer von der Krise betroffen. Stelle jetzt einen Antrag auf Grundumlagenbefreiung 2020.

  1. E-Mail Adresse angeben
  2. Musterantrag erhalten
  3. Antrag ausfüllen und an deine Fachgruppe schicken: per E-Mail an info@wks.at oder Fax: +43 662 88 88 188