Infos zur Reduzierung des Miet-/Pachtzins während der Lockdownzeit

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Bezüglich der Miet-/Pachtreduzierung bzw.  -aussetzung während der Pandemie sieht es derzeit danach aus, dass der Mieter/Pächter keinen oder nur einen verminderten Miet- oder Pachtzins während der Zeit der Lockdowns, in welcher das Objekt nicht nutzbar ist, zu zahlen hat. Ein aliquoter Pachtzins ist dann zu zahlen, wenn das Objekt teilweise benutzt wird.

ACHTUNG: UnternehmerInnen sind auch angehalten mit dem VermieterInnen eine Vereinbarung zu treffen. Denn UnternehmerInnen müssen danach trachten die Fixkosten zu reduzieren, um den Fixkostenzuschuss zu erhalten.

„Basierend auf den geltenden Regelungen (insb. §§ 1096 und 1104 ABGB) ist aufgrund sich mehrender Rechtsmeinungen zur geltenden Rechtslage davon auszugehen, dass im Falle der aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung voraussichtlich eine Mietzinsminderung bzw. mitunter auch der gänzliche Mietzinsentfall für die Dauer der Beschränkung durchsetzbar ist.“

Es gibt auch schon ein erstinstanzliche Urteil dazu: https://www.derstandard.at/story/2000121413955/erstes-urteil-wiener-friseur-muss-im-lockdown-keine-miete-zahlen

Hier kannst du ein Musterschreiben (inkl. Erklärungen) von der Wirtschaftskammer downloaden:[/vc_column_text][vc_btn title=“Download Musterschreiben (inkl. Erklärungen)“ style=“flat“ color=“danger“ i_icon_fontawesome=“fas fa-download“ add_icon=“true“ link=“url:https%3A%2F%2Fwww.salzburgerwirtschaftsverband.at%2Fwp-content%2Fuploads%2Fmuster-mitzins-minderung-entfall-corona.pdf%20|title:Download%20Musterschreiben|target:%20_blank|“][/vc_column][/vc_row]