SWV warnt vor voreiligen Ruhendstellungen von Gewerbe

„Wenn ein Gewerbe ruhend gestellt wird, muss man damit rechnen, keine Hilfsgelder aus Härtefall- oder anderen Fonds zu bekommen“, warnt SWV Landespräsident Peter Mörwald. „Viele, vor allem Ein-Personen-Unternehmer, überlegen derzeit ihr Gewerbe RUHEND zu stellen, damit sie eventuell Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen können.

Ein aktueller Fall zeigt, dass eine Unternehmerin ihre Gewerbe ruhend gestellt hat und trotzdem keine AMS Unterstützung bekommt und zudem noch Probleme mit der Sozialversicherung hat.

[mt_emphasis type=“default“]SWV empfiehlt zuerst den Anspruch aus Härtefall-Fonds Phase 2 zu prüfen[/mt_emphasis]

Nach Ostern ist es möglich, Unterstützung aus dem Härtefallfonds Phase 2 zu beantragen. Dabei kann bis max. EUR 6.000 angesucht werden.

„Wir empfehlen die Kriterien des Härtefonds – Phase 2 abzuwarten und zuerst zu prüfen, ob man hier anspruchsberechtigt ist oder nicht“, erläutert Peter Mörwald.

Wenig Anträge für Härtefallfonds – Phase 1

Viele Unternehmerinnen und Unternehmer konnten aufgrund der strengen Kriterien für Phase 1 (Ausschluss durch Mehrfachversicherungen, Gründer, Einkommensgrenzen, etc.) keinen Antrag stellen bzw. wurden negativ beschieden. In Salzburg wurden daher nur ca. 10.000 Anträge gestellt.

„Das ist wenig, wenn man bedenkt, dass 22.000 Ein-Personen-Unternehmer und über 10.000 kleinere Betriebe potentiell anspruchsberechtigt sind. Aufgrund dieser schlechten Erfahrungen kamen viele auf die trügerische Idee, ihr Gewerbe ruhend zu stellen und in die Arbeitslosigkeit zu wechseln.

Wir erwarten daher, dasss die geforderte deutliche Lockerung der Kriterien für die Phase 2 umgesetzt wird. Damit wird den Salzburger Unternehmerinnen und Unternehmern endlich tatkräftig unter die Arme gegriffen.“, fordert Mörwald.

Rückfragehinweis: Peter Mörwald, 0664 1825810